Ballonabenteuer MD - Jürgen Krickau - Hasenpflugstr.10 - 39128 Magdeburg - Tel.: 0391 / 72 19 100 - Mobil: 0160 / 96 22 90 71 - Fax: 0391 / 72 22 561 Ballonfahrten bzw. Ballonflug im Heißluftballon in Magdeburg , Dessau , Halle , Stendal , Salzwedel , Tangermünde , Genthin , Burg , Schönebeck , Bernburg , Oschersleben , Aschersleben , Wegeleben , Halberstadt , Haldensleben , Egeln , Wernigerode , Thale , Sangerhausen , Eisleben , Merseburg , Hettstedt , Mansfeld , Harz , Fläming , Altmark , Zeitz , Wolsburg , Wolfenbüttel , Schöningen , Königslutter , Schöppenstedt , Zerbst , Ohrekreis , Bördekreis , Salzlandkreis , und ganz Sachsen-Anhalt.

Sicherheitsanweisung für Passagiere

Vom Winde sich tragen lassen, sich über den Alltag erheben, über der Schöpfung schweben, nicht wissen wohin der Wind uns führt, geborgen im Weidekorb wie zu Zeiten Montgolfiers.

Ballonfahren ist ein sportliches Ereignis – ein von Ihnen vielleicht lang gehegter Wunsch geht in Erfüllung. Freuen Sie sich schon jetzt darauf. Damit es für Sie ein schönes Erlebnis wird, beachten Sie bitte unsere Hinweise. Setzen Sie sich sobald wie möglich wegen eines Fahrtermins mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns unter
0391 / 72 19 100 oder
0160 / 96 22 90 71.

Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Kreislauf, Herz, Gelenke, Osteoporose, etc.) bei der Terminabsprache mit.
Ältere Personen, Schwangere, frisch Operierte o.ä. sollten vor der Fahrt ihren Arzt befragen. Vermeiden Sie Alkohol vor der Fahrt.

Tragen Sie bequeme Freizeit-Kleidung und flaches, festes Schuhwerk. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Fotoapparate usw. müssen in einer geeigneten Schutzhülle aufbewahrt werden.

Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Piloten und seiner Helfer. Fassen Sie die Ballonausrüstung nur auf ausdrückliche Anordnung an. Bitte legen Sie mitgeführte Gegenstände (Taschen, Jacken, Stöcke, etc.) nicht auf dem Fahrzeug, Anhänger oder am Aufrüstplatz ab.

Während der Fahrt besteht absolutes Rauchverbot. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord. Genießen Sie die Ruhe einer Ballonfahrt.

Halten Sie sich bei der Landung unbedingt an den Haltegriffen an der Korbinnenseite mit beiden Händen fest und nicht auf den Boden setzen. Verlassen Sie den Korb nur auf Anweisung des Piloten.

Weisen Sie bitte Ihre Begleiter darauf hin, dass Sie bei der Landung nicht mit dem Fahrzeug auf das Landegrundstück fahren, sondern entsprechend der Straßenverkehrsordnung am Straßenrand parken!
Zum Abschluss der Ballonfahrt erwartet Sie die zünftige Erhebung in den Adelsstand mit Ihrer persönlichen Taufurkunde.
Freuen Sie sich schon jetzt auf dieses schöne Erlebnis.

Beförderungsbedingungen

Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache mit uns mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Bei Unklarheiten sollten Sie ihren Arzt befragen. Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.

Fahrkarten sind unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Diese sind übertragbar und jederzeit stornierbar.

Die Mindestfahrtdauer beträgt 60 Minuten. Bei einer Fehlanfahrt der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Luftfahrtunternehmer oder dessen Beauftragtem. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligte Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er die Entscheidung über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.

Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert.
Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,3m können in der Regel nicht befördert werden. Fotoapparate oder ähnliche Teile (z.B. Videokameras, Ferngläser) dürfen nur in einem dafür geeigneten stabilen Behälter mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Sollten Sie unsicher sein fragen sie vor Fahrtantritt den Piloten.

Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma Ballonabenteuer MD (gewerbliches Luftfahrtunternehmen D-ST20) Hasenpflugstr. 10, 39128 Magdeburg.
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 des Luftverkehrsgesetztes tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.

Die Deckungssumme der Halterhaftpflicht/Passagierhaftpflicht beträgt 4 Mio. Euro.
Diese gilt pauschal für Personen und /oder Sachschäden je Schadensereignis.

Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt §254 des BGB.
Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstandes. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.